Hinweis zur Identitätserfassung und Mitwirkungspflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Als Immobilienunternehmen/-makler unterliegen wir den strengen gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG). Nach § 2 Abs. 1 GwG gehören wir zu den sogenannten „Verpflichteten“ und sind gesetzlich dazu angehalten, vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung oder der Durchführung bestimmter Transaktionen die Identität unserer Vertragspartner zu überprüfen und zu dokumentieren.
1. Ihre gesetzliche Mitwirkungspflicht (§ 11 Abs. 6 GwG)
Nach dem Gesetz sind Sie als Mandant, Kunde oder Vertragspartner gesetzlich verpflichtet, uns die für die Identifizierung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, wenn sich im Laufe der Geschäftsbeziehung Änderungen ergeben.
- Bei natürlichen Personen: Wir benötigen die Daten eines gültigen amtlichen Ausweises (z. B. Personalausweis oder Reisepass), der ein Lichtbild enthält.
- Bei juristischen Personen / Gesellschaften: Wir benötigen einen Nachweis der Existenz (z. B. einen aktuellen Handelsregisterauszug) sowie die Identitätsdaten der vertretungsberechtigten Personen.
2. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (§ 3 GwG)
Wir sind zudem gesetzlich verpflichtet, zu prüfen, ob Sie für sich selbst oder im Interesse eines Dritten (sogenannter „wirtschaftlich Berechtigter“) handeln. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht. Sie sind verpflichtet, uns diese Personen offenzulegen.
3. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht (§ 8 GwG)
Das Gesetz verpflichtet uns, die erhobenen Angaben und Dokumente (z. B. Kopien oder Scans der Ausweispapiere) zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen müssen von uns für die Dauer von fünf Jahren aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist vernichtet werden.
4. Datenschutzrechtlicher Hinweis (Art. 13 DSGVO)
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den nationalen Vorschriften des GwG. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke (wie z. B. Marketing) verwendet werden.
Sollten Sie die erforderlichen Dokumente oder Auskünfte nicht bereitstellen, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Begründung der Geschäftsbeziehung abzulehnen oder eine bereits bestehende Vereinbarung zu beenden (§ 10 Abs. 11 GwG).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben.